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   BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84   

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https://dejure.org/1985,4946
BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84 (https://dejure.org/1985,4946)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1985 - KVR 2/84 (https://dejure.org/1985,4946)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - KVR 2/84 (https://dejure.org/1985,4946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrages auf Aufnahme als Mitglied in einer Züchterorganisation - Aufgaben in der Erzeugung und Verwertung von Vieh und Versteigerungen - Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln und Bekanntmachungen - Aufgaben einer Wirtschaftsvereingung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84
    Das Beschwerdegericht hat nicht übersehen, daß die Beschwerdeführerin auch Dienstleistungen gewerblicher Art für ihre Mitglieder erbringt und daß Vereinigungen, die nur derartige bestimmte Leistungen für ihre Mitglieder erbringen, nicht dieser Vorschrift unterfallen (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; BGH, Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung) unterfallen Verbände, die nicht die Aufgabe einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung haben, nämlich die umfassende Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und ihre Vertretung nach außen, nicht der Vorschrift des § 27 GWB (BGH, Urt. v. 9.12.1969, KZR 4/69, WuW/E 1061, 1062 - Zeitungsgroßhandel II; Deutscher Landseer Club a.a.O.).

  • BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Vereinigung von Taxiunternehmen -

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84
    Das Beschwerdegericht hat nicht übersehen, daß die Beschwerdeführerin auch Dienstleistungen gewerblicher Art für ihre Mitglieder erbringt und daß Vereinigungen, die nur derartige bestimmte Leistungen für ihre Mitglieder erbringen, nicht dieser Vorschrift unterfallen (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; BGH, Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung) unterfallen Verbände, die nicht die Aufgabe einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung haben, nämlich die umfassende Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und ihre Vertretung nach außen, nicht der Vorschrift des § 27 GWB (BGH, Urt. v. 9.12.1969, KZR 4/69, WuW/E 1061, 1062 - Zeitungsgroßhandel II; Deutscher Landseer Club a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1979 - KVR 1/79
    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84
    Eine Vereinigung, die diese Voraussetzungen erfüllt, kann aber nicht deshalb aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift des § 27 GWB ausgenommen sein, weil sie noch anderen - hier erwerbswirtschaftlichen - Zwecken ihrer Mitglieder dient (BGH, Beschl. v. 13.11.1979 - KVR 1/79, WuW/E 1725, 1727 - Deutscher Landseer Club).

    Andererseits kommt es aber auch auf die Berücksichtigung der Interessen der Wirtschafts- und Berufsvereinigung an der Nichtaufnahme der Bewerber an, wobei die Ablehnung der Aufnahme auch dann nicht gerechtfertigt sein kann, wenn sie sich - wie im Streitfall - auf eine Bestimmung der Satzung stützen kann (BGHZ 63, 282, 285 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] ; BGH, Beschl. v. 13.11.1979 - KVR 1/79, WuW/E 1725, 1727 - Deutscher Landseer Club).

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84
    Andererseits kommt es aber auch auf die Berücksichtigung der Interessen der Wirtschafts- und Berufsvereinigung an der Nichtaufnahme der Bewerber an, wobei die Ablehnung der Aufnahme auch dann nicht gerechtfertigt sein kann, wenn sie sich - wie im Streitfall - auf eine Bestimmung der Satzung stützen kann (BGHZ 63, 282, 285 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] ; BGH, Beschl. v. 13.11.1979 - KVR 1/79, WuW/E 1725, 1727 - Deutscher Landseer Club).
  • BGH, 09.12.1969 - KZR 4/69

    Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder Wirtschaftsverband -

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung) unterfallen Verbände, die nicht die Aufgabe einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung haben, nämlich die umfassende Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und ihre Vertretung nach außen, nicht der Vorschrift des § 27 GWB (BGH, Urt. v. 9.12.1969, KZR 4/69, WuW/E 1061, 1062 - Zeitungsgroßhandel II; Deutscher Landseer Club a.a.O.).
  • LG Bonn, 31.01.2020 - 1 O 166/19

    Zuchtverein, Hundezucht, Monopol, Aufnahmeanspruch

    Diese Ausnahmeregelungen setzen indes eine Monopolstellung des beklagten Vereins voraus, die im konkreten Fall auch tatsächlich festgestellt werden muss (vgl. BGH NJW-RR 1986, 339, 340 - Züchterverband für Rindvieh; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 112, 113 unter II.1.c) - Rassehunde-Zuchtverein; Waldner/Wörle-Himmel, aaO., Rd.77).
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 3 Z 62/90

    Vor-Genossenschaft; Prüfungsverband; Eintragung; Genossenschaftsregister;

    Es besteht weiter die Möglichkeit, den kartellrechtlichen Aufnahmeanspruch klageweise geltend zu machen (vgl. BGHZ 37, 160; BGH, NJW-RR 1986, 339 ..).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20

    Antrag auf Mitgliedschaft in einem Hundes-Zuchtverein; Ablehnung der

    Eine Wirtschaftsvereinigung ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, der darauf gerichtet ist, die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder in ihrer Gesamtheit zu schützen, zu fördern und nach außen zu vertreten; die Verfolgung auch ideeller Zwecke steht der Einordnung als Wirtschaftsunternehmen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die wirtschaftlichen Zwecke den Verband entscheidend mitprägen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1979, KVR 1/79 - Deutscher Landseer-Club - Rn. 11 ff. bei juris; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1985, KVR 2/84 - Schwarzbuntzüchter - Rn. 10 bei juris).
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